Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 31. Mai 2019 (schriftlich begründet am 3. September 2019; CIV 18 3897) Regeste: Genehmigung einer Vereinbarung der Parteien (Art. 279 ZPO); Kinderbelange Art. 279 ZPO ist nicht anwendbar auf Kinderbelange; in diesem Bereich abgeschlossene Vereinbarungen sind als gemeinsamer Antrag der Parteien an das Gericht zur Regelung der Kinderbelange zu verstehen. Mit der Genehmigung der Vereinbarung entscheidet das Gericht in dem Sinne, dass es den gemeinsamen Antrag der Parteien gutheisst und zum Urteil erhebt (E. 10.2).