10 29. Zu prüfen bleibt, welche Rechtsfolgen diese mangelhafte Zustellung nach sich zieht. Gestützt auf die jüngste, überzeugende bundesgerichtliche Rechtsprechung ist dabei auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (Urteil des BGer 2C_160/2019 vom 5. November 2019, E. 4.1). 29.1 Die völkerrechtswidrige Zustellung der beiden fraglichen Beschlüsse ist nicht als schwerwiegende Verletzung der Schweizerischen Souveränität zu werten: