Nicht genannt sind demgegenüber von der Europäischen Kommission hoheitlich erlassene Beschlüsse bzw. Akte mit Entscheidcharakter. Die Zustellungsmodalitäten solcher Akte wurden von den Vertragsparteien mit der genannten Bestimmung dem Wortlaut nach nicht geregelt. Auch Anhang C Ziff. VII («Einforderung und Vollstreckung»), der Entscheidungen der Kommission, mit denen teilnehmenden Rechtspersonen eine Zahlung auferlegt wird, betrifft, setzt sich nur mit der Vollstreckbarkeit solcher Titel sowie mit der Prüfungsbefugnis auseinander: «VII. Einforderung und Vollstreckung