Dieser Austausch findet direkt – und damit nicht auf dem konsularischen oder diplomatischen Weg – statt. Gemäss dem Wortlaut der Bestimmung ist dabei in erster Linie der Informationsfluss von den in der Schweiz ansässigen Rechtspersonen gegenüber der Europäischen Kommission erfasst sowie – gemäss Sinn und Zweck der Bestimmung – die Einforderung entsprechender Unterlagen durch die Kommission. Nicht genannt sind demgegenüber von der Europäischen Kommission hoheitlich erlassene Beschlüsse bzw. Akte mit Entscheidcharakter.