26. Diese neuere Rechtsprechung wurde von KASPAR PLÜSS kritisiert. Nach seiner Ansicht rechtfertigt es das Ziel, internationale Zustellungen per Post ohne staatsvertragliche Erlaubnis zu verhindern, nicht, treuwidriges Verhalten Privater zu schützen. Ein ausländischer Adressat sollte eine völkerrechtwidrig zugestellte Verfügung nach Treu und Glauben daher anfechten, wenn er nachweislich davon Kenntnis erhalte (PLÜSS, Zustellung verwaltungsrechtlicher Verfügungen ins Ausland, Aktuelle Rechtslage und künftige Entwicklungen, in: ZBl 119/2018 S. 455 ff., S. 466).