Die direkte Zustellung durch DHL-Post entspreche weiter dem üblichen Kommunikationsweg der Europäischen Kommission. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) enthalte keine Vorgaben für die Bekanntmachung von Entscheiden. Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach festgehalten, dass Mitteilungen keiner besonderen Form unterliegen, sondern im Extremfall eine Zustellung per E-Mail genüge (solange man den Nachweis des Erhalts durch den Empfänger erbringen könne; Fall T-167/10, Evropaïki Dynamiki vs. Kommission, § 42 ff.).