Die Umrechnung einer auf Fremdwährung lautenden Schuld in CHF ist zwingend, wenn auf dem Weg der Schuldbetreibung vorzugehen ist (KOFMEL EHRENZELLER, in: Basler Kommentar zum SchKG, 2. Aufl. 2010, N. 40 zu Art. 67 SchKG). Das Vorgehen des Beschwerdegegners, die Schuld in CHF in Betreibung zu setzen, ist mithin nicht zu beanstanden.