Gemäss Entscheid des Provinzgerichts E.________ betrage der vom Beschwerdeführer geschuldete Betrag THB 1‘813‘149.00 zzgl. Anwaltskosten von THB 3‘000.00. Nach dem Entscheid vom 24. Mai 2012 sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers in Thailand gepfändet worden. Nach Abzug der Betreibungsgebühren sei dem Beschwerdegegner daher ein Betrag von