Die gleichen Siegel inkl. Unterschrift lassen sich der thailändischen Rechtskraftbescheinigung entnehmen, auf welcher der Beilagenstempel ebenfalls mittels «Post-it» angebracht wurde (GB 13). Die Rechtskraftbescheinigung sowie die Originalkopie wurden ferner am selben Tag ausgestellt («19 W.A. 2558» vgl. GB 3, GB 13 sowie Übersetzung GB 14 «19. Mai 2015 [B.E.2558]»).