5 Schweiz vollstreckt werden, wenn sie von einem Schweizer Richter für vollstreckbar erklärt worden sind (sog. Exequatur). Enthalten sie eine Verpflichtung zur Zahlung oder Sicherheitsleistung in Geld, so erfolgt die Vollstreckung auf dem Weg der Schuldbetreibung gemäss Art. 38 ff. SchKG. Die Vollstreckbarerklärung ist Vorbedingung der definitiven Rechtsöffnung.