2.1. In teilweiser Abänderung von Ziffer 4 der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vom 30. September 2014, gerichtlich genehmigt mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. September 2014, wird der vom Berufungsbeklagten an seine Kinder zu bezahlende Unterhaltsbeitrag mit Wirkung per September 2019 auf CHF 450.00 pro Kind herabgesetzt. Im Übrigen bleibt Ziffer 4 der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vom 30. September 2014 unverändert.