218.80 geltend (pag. 489 ff.). Ausgehend von einem Stundenansatz von CHF 200.00 ergibt sich ein amtliches Honorar von CHF 2‘200.00. Der geltend gemachte Aufwand ist angemessen, die Auslagen geben zu keinen Beanstandungen Anlass. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wird nach dem Gesagten wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 11.00 200.00 CHF 2'200.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 91.40 Mehrwertsteuer 7.7