Die Berufungsklägerin wehrt sich oberinstanzlich gegen die Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge auf total CHF 1‘350.00 anstelle von CHF 1‘812.00. Der Berufungsbeklagte focht den vorinstanzlichen Entscheid nicht an. Somit ist im Berufungsverfahren ein Betrag von rund CHF 460.00 pro Monat bzw. CHF 5‘500.00 pro Jahr strittig. Unter Berücksichtigung des Alters der drei gemeinsamen Kinder der Berufungsklägerin und des Berufungsbeklagten (2018: 10, 9 und 7 Jahre alt) ergibt sich ein Streitwert zwischen CHF 60‘000.00 und CHF 100‘000.00 (vgl. Art. 91 Abs. 2 und Art. 92 Abs. 1 ZPO).