Er habe dann eine Anstellung in einer Mensa angetreten, die deutlich weniger Herausforderungen und damit auch weniger Einkommen mit sich gebracht habe, als dies für einen Küchenchef üblich sei. Seine Erfahrungen und Qualifikationen als Küchenchef seien damit wertlos geworden, obwohl es sich nicht um die letzte gangbare Möglichkeit gehandelt habe. Nach dem Verlust dieser Stelle habe er bloss noch eine Anstellung gefunden, mit welcher er verglichen mit den früheren Stellen ein markant tieferes Einkommen erzielt habe. Der Berufungsbeklagte habe nun seit November 2018 [recte: Januar 2019] wieder eine neue Anstellung. Die ak-