Vorliegend werden die Kinderalimente der gemeinsamen Kinder der Berufungsklägerin und des Berufungsbeklagten nach wie vor bevorschusst. Letztmals wurde die Bevorschussung mit Verfügung vom 20. Juni 2018 für die Dauer eines Jahres bis zum 30. Juni 2019 bewilligt (Gültigkeit ab 1. Juli 2018; pag. 515 ff.). Mit Schreiben vom 7. Mai 2019 teilte der Sozialdienst des Kantons Bern ferner mit, per 1. Juli 2019 werde die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge erneut für die Dauer eines Jahres bewilligt, sofern bis dahin kein abgeänderter und rechtskräftiger Entscheid vorliege (pag.