SOLLBERGER aus Sicht der Alimentenfachstelle H.________) legt dar, dass die Interessenlage des Gemeinwesens oft diffus sei und dieses nach Information durch das Gericht selbst entscheiden solle, ob es in den Prozess eintrete (S. 35 f.). Nach Auffassung von SOLLBERGER ist eine für die direkt betroffenen Parteien (Vater, Mutter, Kind) gerechte Entscheidung sogar eher gewährleistet, wenn die Alimentenfachstelle nicht direkt als Partei am Verfahren teilnimmt (S. 36).