AEBI-MÜLLER und LORENZ DROESE (Das Kind, der Staat und der Vorschuss, in: Brücken bauen, Festschrift für Thomas Koller, 2018, S. 1 ff.) legen dar, die Bevorschussung könne nicht zum Übergang des Stammrechts auf das Gemeinwesen führen, was jedoch Voraussetzung dafür wäre, dass dieses auch in Bezug auf die Herabsetzung von nach dem Urteilszeitpunkt fällig werdenden Unterhaltsbeiträgen passivlegitimiert wäre (S. 1 ff., S. 17 ff.).