15.5 Im Urteil des Bundesgerichts 5A_499/2015 vom 20. Januar 2016 hatte die kantonale Rechtsmittelinstanz eine Aufhebungsklage wegen fehlender Passivlegitimation der allein eingeklagten Kinder vollumfänglich abgewiesen. Die dagegen gerichtete Beschwerde in Zivilsachen wies das Bundesgericht ab, wobei es feststellte, dass der Beschwerdeführer die entsprechende rechtliche Auffassung der Vorinstanz nicht gerügt hatte. Dieses Urteil taugt deshalb nicht als Präjudiz für die Beurteilung der sich vorliegend stellenden Frage.