15.4 Sowohl der genannte als auch die nicht in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts 5A_634/2013 vom 12. März 2014 und 5A_634/2016 vom 21. September 2016 betrafen Konstellationen, in denen das Gemeinwesen nicht eingeklagt wurde, die Vorinstanzen eine rückwirkende Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge auf tiefere als die bevorschussten Beträge verweigerten und die Unterhaltspflichtigen dagegen Beschwerde führten. In all diesen Fällen hatten die kantonalen Instanzen für die Zeit nach dem rechtskräftigen Entscheid eine Herabsetzung angeordnet, die von den Unterhaltsberechtigten nicht angefoch-