In teilweiser Abänderung von Ziff. 4 der mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau am 30. September 2014 gerichtlich genehmigten Scheidungsvereinbarung des gleichen Tages, wurde der vom Berufungsbeklagten an seine Kinder zu bezahlende Unterhaltsbeitrag von CHF 600.00 (indexiert, für das Jahr 2018 CHF 604.00, pag. 281) mit Wirkung per Juli 2018 auf CHF 450.00 pro Kind herabgesetzt (Ziff. 2). Die Vorinstanz stellte des Weiteren die Unterdeckung fest (nur Barunterhalt möglich; Ziff. 3), integrierte eine Indexklausel (Ziff. 4) und hielt die Grundlagen für die Unterhaltsberechnung fest (Ziff. 5).