2. 2.1 Der Berufungsbeklagte klagte am 18. April 2016 gegen die Berufungsklägerin vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) auf Abänderung des Scheidungsurteils (Verfahren CIV 16 2058). Er beantragte, in Abänderung der Ziffern 4 und 6 des Entscheids des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. September 2014 seien wegen dauerhaft verschlechterter Einkommensverhältnisse die festgelegten Unterhaltsbeiträge für die drei gemeinsamen Kinder der Parteien angemessen herabzusetzen und der nacheheliche Unterhalt aufzuheben (pag. 1 ff.). 2.2 Nach gescheiterter Einigungsverhandlung vom 10. Oktober 2016 (pag.