Passivlegitimation bei Bevorschussung von Kinderunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen: Bei einer Herabsetzungsklage ist gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung die alleinige Passivlegitimation des Kindes für die Zeit des laufenden Verfahrens zu verneinen, sofern die Unterhaltsbeiträge durch das Gemeinwesen bevorschusst werden. Die Passivlegitimation kommt diesfalls zwingend auch dem Gemeinwesen zu. Demgegenüber besteht für die nach dem rechtskräftigen Entscheid fällig werdenden Unterhaltsbeiträge keine Passivlegitimation des Gemeinwesens (E. 15.4 ff., insbesondere E. 15.8 f.). Erwägungen: I.