2. Das Gesuch des Berufungsklägers um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen und ihm wird Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt beigeordnet. 3. Das Gesuch der Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen und ihr wird Rechtsanwältin Kathrin D.________ als amtliche Anwältin beigeordnet. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden dem Berufungskläger auferlegt. Aufgrund des ihm erteilten Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege gehen sie vorläufig zu Lasten des Kantons Bern.