Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheids des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 12. Juni 2019 wird wie folgt abgeändert: Der Berufungskläger wird verurteilt, der Berufungsbeklagten - für die Zeit vom 1. November 2018 bis 30. September 2019 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 330.00 zu bezahlen; - für die Zeit ab 1. Januar 2020 bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung einen monatlich im Voraus zu bezahlenden Unterhaltsbeitrag von CHF 330.00 zu leisten.