Bei der Festsetzung des gebotenen Zeitaufwands sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses zu berücksichtigen. Auslagen und Mehrwertsteuer werden zusätzlich entschädigt. In Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar bis zu 50 % des Honorars gemäss 5 der Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811), soweit das Verfahren vom bisherigen Anwalt geführt wird. Danach kann bei einem Streitwert zwischen CHF 8‘000.00 und CHF 20‘000.00 ein Honorar von CHF 1‘500.00 bis CHF 7‘900.00 gefordert werden (Art. 5 Abs. 1 PKV).