Der Berufungskläger beantragte, keinen Unterhaltsbeitrag bezahlen zu müssen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beläuft sich somit auf CHF 14‘850.00 (45 Monate x CHF 330.00). 29.3 Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets (VKD; BSG 161.12) bestimmt auf CHF 2‘000.00. Diese werden dem Berufungskläger auferlegt, gehen jedoch voräufig zu Lasten des Kantons Bern, da dem Berufungskläger das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege erteilt wurde.