Der Berufungskläger erklärt jedoch mit keinem Wort, warum er im Jahr 2019 – obwohl er nach wie vor als Chauffeur für dasselbe Unternehmen wie Ende Jahr 2018 tätig ist – nicht mehr einen (durchschnittlichen) Monatslohn von rund CHF 4‘745.00 erreicht, wie dies noch gemäss Lohnausweis 2018 für die Monate September bis Dezember 2018 der Fall war (KAB 29). In vier von sechs Monaten im Jahr 2019 blieb der ausbezahlte Lohn gar unter CHF 4‘000.00. Den Lohnabrechnungen ist zu entnehmen, dass es Monate gibt, in denen der Berufungskläger nur 133 Stunden (vgl. Lohnabrechnung Februar 2019, KAB 30), 120