22. Wirtschaftliche Zumutbarkeit Auf die nicht bestrittenen Ausführungen allgemeiner Art zur rechtlichen Ausgangslage wird verwiesen (siehe Ziff. D.16 des angefochtenen Entscheids, pag. 104). Sodann werden im Nachfolgenden nur die Rügen des Berufungsklägers behandelt. Auf nicht bestrittene Erwägungen der Vorinstanz, beispielsweise zur finanziellen Si-