Das Zusammenwohnen der volljährig gewordenen Tochter mit dem Vater endete im Streit; der Vater erwartete finanzielle Beiträge und missbilligte den Lebenswandel der jungen Frau. Der Vater zeigt sich über die Tochter enttäuscht und verärgert und gibt dieser Emotion deutlichen Ausdruck. Der Versuch der Tochter, dem Vater ihren Partner vorzustellen, führte zu einer neuerlichen Auseinandersetzung. Auch das Telefonat zum Geburtstag des Berufungsklägers hinterliess bei diesem bloss ein bitteres Gefühl. Er erwartet offensichtlich wenig Gutes von seiner Tochter.