14 geben können. Das Wohnen beim Vater habe ebenfalls nicht funktioniert, da dieser von ihr einen Mietzins in der Höhe von CHF 550.00 verlangt habe, obwohl sie bereits damals vom Sozialdienst abhängig gewesen sei. Sie sei anschliessend in das betreute Wohnen in F.________ gezogen. Von da an habe sich das Verhältnis zu ihrem Vater als schwierig gestaltet. Sie habe später wieder mit ihm Kontakt aufgenommen, um ihm ihren neuen Partner vorzustellen. Als dieser Besuch wiederum in einem Streit endete, habe sie den Kontakt mit ihm endgültig abgebrochen.