Diese Voraussetzung ist zwar grundsätzlich zu beachten, doch sind stets die Umstände im Einzelfall miteinzubeziehen. In der Lehre wird daher zu Recht vertreten, dass beispielsweise erst nach der Pubertät erkennbare Fähigkeitsprofile nicht einfach auszublenden sind und auch die erst nach einem (vorübergehenden) Leistungseinbruch eingetretene Leistungsbereitschaft förderungswürdig ist (PETER BREITSCHMID/ALEXANDRA