Dies könne aber nicht ihm angelastet werden, habe sie sich doch in dieser Zeit ganz von ihm zurückgezogen. Trotz seines bescheidenen Einkommens habe er sich bemüht, die beruflichen Chancen der Tochter zu verbessern und habe CHF 13‘960.00 investiert, damit die Berufungsbeklagte das 10. Schuljahr am H.________ hätte absolvieren können (Berufung, S. 4, pag. 127). 19.2 Die Berufungsbeklagte stellt sich auf den Standpunkt, sie habe wegen überdurchschnittlicher grosser familiärer Probleme, welche durch ihre Eltern zu verantworten seien, erst im Alter von 21 Jahren eine Ausbildung aufnehmen können.