Des Weiteren sei es ihm auch nicht wirtschaftlich zuzumuten, der volljährigen Tochter einen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen. Er macht geltend, die Vorinstanz habe sein Einkommen zu hoch und seinen Bedarf zu tief berechnet, insbesondere habe die Vorinstanz zu Unrecht die Kosten der neuen Ehefrau nicht berücksichtigt. Auf die Rügen des Berufungsklägers wird nachfolgend im Einzelnen eingegangen.