- vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 CHF 1‘413.00 (Nettolohn im 3. Lehrjahr). Die Vorinstanz verzichtete auf eine Unterteilung in weitere Phasen, da sich die Einkommensänderungen in einem Bereich bewegen würden, welcher sich nicht auf den resultierenden Unterhaltbeitrag auswirke.