11 KVG inkl. Prämienverbilligung; CHF 50.00 Telekommunikation/Mobiliar; CHF 220.00 auswärtiges Essen; CHF 720.00 Arbeitsweg; CHF 200.00 laufende Steuern; CHF 670.00 Unterhaltsbeitrag an Ex-Frau; CHF 663.00 als Zuschlag von 20 % auf dem Notbedarf) gegenüber, weshalb der Berufungskläger in der Lage sei, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 330.00 zu bezahlen.