die Aktivlegitimation übertragen werden können). 15.7 Im Entscheid ZK 19 38 vom 13. August 2019 setzte sich das Obergericht des Kantons Bern intensiv mit der Frage auseinander, wem die Sachlegitimation für zukünftige, noch nicht bevorschusste Unterhaltsbeiträge zukommt (Entscheid publiziert auf www.zsg-entscheide.apps.be.ch). Diese Frage stellt sich ebenfalls, wenn das Gemeinwesen nicht infolge Bevorschussung, sondern aufgrund von Sozialhilfeleistungen in den Unterhaltsanspruch subrogiert.