5. Der Berufungskläger focht den Entscheid mit Berufung vom 12. Juli 2019 beim Obergericht des Kantons Bern an und stellte gleichzeitig ein uR-Gesuch, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt (pag. 124 ff.). Er beantragte, in Aufhebung des Entscheids des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 12. Juni 2019 sei auf die Klage auf Zahlung von Volljährigenunterhalt nicht einzutreten, eventuell sei sie abzuweisen (pag. 125).