2.3 Mit Klageantwort vom 2. März 2018 beantragte der Berufungskläger, dass die Klage abzuweisen sei. Des Weiteren beantragte er, dass ihm für das Zivilverfahren CIV 17 3333 die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm der Unterzeichnende als Rechtsbeistand beizuordnen sei (pag. 17 ff.). 2.4 Am 6. Juli 2018 und am 30. April 2019 fanden zwei Verhandlungen im vereinfachten Verfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau statt, wobei sich der Berufungsbeklagte beide Male aus gesundheitlichen Gründen von der persönlichen Teilnahme dispensieren liess und sein Anwalt ihn an der Verhandlung vertrat (pag. 33 ff., pag. 80 ff.).