Nach erteilter Klagebewilligung reichte die Berufungsbeklagte beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) am 12. Dezember 2017 eine Klage mit integriertem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (uR) ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Klägerin rückwirkend ab 1. August 2016 monatlich einen im Voraus geschuldeten Unterhaltsbeitrag in der Höhe von CHF 450.00 bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung zu bezahlen.