2. 2.1 Am 28. August 2017 leitete die Berufungsbeklagte ein Schlichtungsverfahren gegen ihren Vater ein, mit welchem sie rückwirkend ab 1. August 2016 Unterhaltsbeiträge in gerichtlich zu bestimmender Höhe forderte (Verfahren EO 17 726). 2.2 Nach erteilter Klagebewilligung reichte die Berufungsbeklagte beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) am 12. Dezember 2017 eine Klage mit integriertem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (uR) ein und stellte folgende Rechtsbegehren: