Nach der Trennung von ihrem Freund zog die Berufungsbeklagte für kurze Zeit zurück zur Mutter, die inzwischen vom Vater getrennt lebte (Ausführungen in der Klage vom 12. Dezember 2017, pag. 3; nicht bestritten in der Klageantwort vom 2. März 2018, pag. 19). Anschliessend wohnte die Berufungsbeklagte bei ihrem Vater, was jedoch ebenfalls nicht funktionierte. Von August 2016 bis März 2017 lebte die Berufungsbeklagte schliesslich in einem betreuten Wohnen in F.________. Seit dem 1. März 2017 bewohnt die Berufungsbeklagte eine eigene Wohnung in G.________ (Protokoll vom 30. April 2019, pag. 83, Z. 18 ff.).