Können die Eltern in der entscheidenden Phase einer Jugendlichen, in welcher es um die Berufswahl geht, keine oder jedenfalls zu wenig Ressourcen für die Unterstützung der Tochter aufbringen, ist diese Voraussetzung nicht allzu streng zu handhaben (E. 19.3). - Hat der Vater der Unterhaltsberechtigten wieder geheiratet und lebt er mit seiner neuen Ehefrau zusammen, so ist in seinem Existenzminimum nur der hälftige Ehegattengrundbetrag und die hälftigen Wohnkosten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die neue Ehefrau ein Einkommen erzielt und sich tatsächlich an diesen Kosten beteiligt.