1. Die Berufung wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 19. Dezember 2018 wird aufgehoben. Die Sache wird zwecks erneuter Durchführung der Hauptverhandlung und zur anschliessenden Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden den Parteien je hälftig auferlegt. Der Betrag wird dem vom Berufungskläger geleisteten Vorschuss von CHF 5‘550.00 entnommen. Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger CHF 1‘000.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen und dem Berufungskläger werden CHF 3‘550.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet.