Zwar dringt der Berufungskläger mit seiner Argumentation, wonach die Vorinstanz sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat, durch, was zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führt. Die Rückweisung ist jedoch lediglich formeller Natur, während das Ergebnis in materieller Hinsicht noch offen bleibt. Die Klage wird nicht wie beantragt abgewiesen. Diese Umstände rechtfertigen es vorliegend, die Gerichtskosten zu halbieren und die Parteikosten wettzuschlagen.