Rechtsanwalt B.________ hat im vorinstanzlichen Verfahren eingebracht, welche Themenbereiche zu Unrecht nicht berücksichtigt worden sind. Darauf ist er zu behaften. 9.11 Nach dem Gesagten ist der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei hat die Vorinstanz nach folgendem «Verfahrensprogramm» vorzugehen: - Wiederholung der Hauptverhandlung: Der Berufungskläger ist zunächst betreffend die abgewiesenen Beweisanträge (Thema der Dachmasse [vgl. Ziff. 2-9 des Schreibens vom 26. Februar 2018, pag. 331] sowie Thema des «zu schmalen Balkens im Gang» [Ziff.