Urteile 5A_75/2018 vom 18. Dezember 2018 E. 2.3; 10_114/2016 vom 9. Juni 2016 E. 2.1; 5A_121/2013 vom 2. Juli 2013 E. 4.2). Zwar verfängt das Argument der Berufungsbeklagten, wonach der Berufungskläger nach der Mandatsniederlegung selbständig einen anderen Anwalt hätte mandatieren können unter der Annahme der fehlenden Postulationsfähigkeit nicht. Es kann von einer Partei nicht verlangt werden, dass sie sich ihrer Postulationsunfähigkeit bewusst ist und von sich aus tätig wird. Hingegen musste Rechtsanwalt B.______