Schliesslich hat der Gerichtspräsident auf eine Parteibefragung des Berufungsklägers verzichtet und erklärt, dass die Befragung nachgeholt werde, sobald der Berufungskläger wieder anwaltlich vertreten sei (pag. 185). Das ist eine ungewöhnliche Vorgehensweise vor bernischen Gerichten und spricht klar gegen die Version der Berufungsbeklagten, wonach der Berufungskläger «nicht den Anschein gemacht» habe, «dass er mit der Prozessführung überfordert gewesen wäre». Schliesslich hat der Berufungskläger ausdrücklich erklärt, es sei für ihn schwierig, Fragen an den Zeugen zu stellen;