Er scheine zwar klare Gedanken fassen zu können, bekunde aber sowohl im Deutschen wie auch auf Portugiesisch grosse Mühe, diese zu äussern. Seine Sätze hätten oft eines logischen Aufbaus entbehrt, so dass diese weitgehend unverständlich geblieben seien. Er habe ununterbrochen geredet und auf die Nachfragen des Gerichtspräsidenten nicht reagiert. Auch im Rahmen der getrennten Vergleichsverhandlungen sei es nicht möglich gewesen, auch nur ein annähernd normales Gespräch mit dem Berufungskläger zu führen. Er habe immerfort geredet, ohne dass er den Gerichtspräsidenten zu Wort habe kommen oder sich habe unterbrechen lassen.