Mit Schreiben vom 9. September 2019 (Postaufgabe gleichentags) reichte die Berufungsbeklagte eine Berufungsantwort ein und schloss auf kostenfällige Abweisung der Berufung (pag. 737). 4.3 Mit Verfügung vom 10. September 2019 forderte der Instruktionsrichter die Parteien zur Einreichung ihrer Kostennoten auf und stellte ihnen einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 761). II.