3 3. 3.1 Mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 hiess die Vorinstanz die Klage der Berufungsbeklagten gut und wies die Widerklage des Berufungsklägers kostenfällig ab (pag. 611). 3.2 Die auf Antrag des Berufungsklägers ausgefertigte Entscheidbegründung des Entscheids vom 19. Dezember 2018 durch die Vorinstanz lag am 15. Mai 2019 vor (pag. 637 ff.).